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Rechtsgebiete

Opferrechte

Anwaltliche Vertretung von Opfern einer Straftat 

Durch eine Straftat wird nicht nur in Persönlichkeitsrechte des Opfers eingegriffen. Oft sind die Folgen für die betroffenen Personen ganz erheblich. Bei speziellen Opfergruppen sind persönliche Verunsicherung und psychische Destabilisierung bis hin zu lebenslang bleibenden Schäden festzustellen. Eine Linderung oder Bewältigung der Viktimisierung hängt oft nicht so sehr von der strafrechtlichen Bedeutung des Geschehens, sondern von mehreren psychischen und sozialen Faktoren seitens des Betroffenen und seiner Lebenssituation ab. So hinterlassen die Folgen eines Einbruchs, besonders bei gleichzeitigem Vandalismus, bei den Betroffenen oft Unsicherheit und Ängste, die kaum oder nur schwer überwunden werden können. Vor allem aber sind es Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Gewaltdelikte, deren Folgen durch Beratung und Unterstützung zu mindern und möglichst zu bewältigen sind. Während die materiellen Schäden oft behoben werden können, halten die psychischen Schäden noch längere Zeit an und können auch die Familie und das soziale Umfeld erheblich beeinflussen. Die traumatischen und posttraumatischen Belastungsstörungen sind in vielen Fällen nur mit intensiver Betreuung durch Opferberatung, Therapieeinrichtungen und medizinischer Behandlung zu verbessern. Opferberatung, Zeugenbetreuung und finanzielle Unterstützung sind Aufgabenbereiche, denen sich staatliche und private Einrichtungen angenommen haben. Die Situation des Opfers ist daher von allen Verfahrensbeteiligten in ihrem Handeln außerhalb und im Strafprozess zu beachten und in die auch taktischen Überlegungen einzubeziehen.

Anwaltliche Vertretung steht auch dem Opfer von Gewalt zu. Neben der freien Anwaltswahl, die mit finanziellen Belastungen verbunden ist, zumindest sein kann, hat das Opfer in bestimmten Fällen per Gesetz ein Recht auf einen „Opferanwalt“, der ihm auf Staatskosten beigeordnet wird. Der Opferanwalt hat sich vorrangig der Interessen des Opfers anzunehmen, kann schon in einem frühen Stadium des Verfahrens Rechte des Opfers wahrnehmen und neben der Betreuung des Opfers und seiner Angehörigen auch auf das Ermittlungs- und Strafverfahren Einfluss nehmen. Mit der Hervorhebung der Rolle als Opferanwalt steigt die Verantwortung für das Opfer - aber auch für das Prozessgeschehen. Die Zeiten, in denen der Nebenklägervertreter nur mehr oder weniger schmuckes Beiwerk eines Strafprozesses war, der sich meistens nur mit kurzen Worten den Anträgen und Ausführungen der Staatsanwaltschaft anschloss, dürften jetzt mit den neuen Rechten, aber auch Pflichten vorüber sein. Insbesondere die Aufgaben, die dem Opferanwalt im Adhäsionsverfahren aufgetragen sind, erfordern viel Engagement und zusätzliches Fachwissen.

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