Georg K. Rebentrost
Rechtsanwalt & Strafverteidiger
Kanzlei für das Gesamte Strafrecht
Wir beraten und vertreten Sie im gesamten Verkehrsrecht in München und deutschlandweit.
Das Verkehrsrecht umfasst dabei neben dem Verkehrszivilrecht, welches die Abwicklung von Verkehrsunfällen inklusive der vorgerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen umfasst, das Ordnungswidrigkeitenrecht sowie das Verkehrsstrafrecht. Ein weiterer Teil des Verkehrsrechts umfasst das Verkehrsverwaltungsrecht, insbesondere das Führerscheinrecht im Zusammenhang mit der Entziehung oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Im Verkehrszivilrecht übernehmen wir als Anwalt in München neben der Geltendmachung und Abwicklung Ihrer unfallbedingten Schadensersatzansprüche auch die Durchsetzung bzw. Abwehr von Sachmängel- und Gewährleistungsansprüchen im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Kraftfahrzeugen. Hier übernehmen wir die Geltendmachung oder Abwehr von Rückabwicklungsansprüchen von Kfz-Kaufverträgen infolge von Sachmängel- und/oder Gewährleistungsansprüchen beim Neu-/Gebrauchtwagenkauf sowie im Bereich des Kfz-Leasing.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht vertreten wir Sie im Zusammenhang mit der Anfechtung von Bußgeldbescheiden und darin enthaltenen Fahrverboten in der Folge von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol- oder Rotlicht- sowie Abstands- und Handyverstößen. Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in München Dr. Simon.
Im Verkehrsstrafrecht übernehmen wir die Verteidigung im Zusammenhang mit Trunkenheitsfahrten, dem Vorwurf der Straßenverkehrsgefährdung, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, der fahrlässigen Körperverletzung sowie der Nötigung im Straßenverkehr. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in München.
Im Bereich des Verkehrsverwaltungsrechts umfasst unsere Tätigkeit Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Anordnung der MPU bei der Entziehung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sowie das Punktesystem im Verkehrszentralregister Flensburg.
Unsere Anwaltskanzlei übernimmt dabei nicht nur die Vertretung im Verkehrsrecht gegenüber Gerichten, Behörden und Anspruchsgegnern in München und Umgebung, sondern im gesamten Bundesgebiet.