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Strafrecht/Allgemeines 

Wann und Warum: 

Sie werden einer Straftat beschuldigt? Egal, ob der Vorwurf berechtigt ist, ist es wichtig, dass Sie selbst die Initiative (keinesfalls Auswahl des Verteidigers durch das Gericht) ergreifen und umgehend mit einem Strafverteidiger Kontakt aufnehmen. Keinesfalls sollten Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden (Polizei/Staatsanwaltschaft) angaben machen (siehe im Einzelnen "Erste Hilfe"). Aufgrund der immer komplexer werdenden Materie, ist es wichtig, dass Sie sich einen Rechtsanwalt aussuchen, der auf das Strafrecht spezialisiert ist und das Strafrecht nicht nur nebenher bereit. Nur dadurch ist sichergestellt, dass Fehler im Ermittlungsverfahren vermieden werden, die teils erhebliche Auswirkungen auf den späteren Prozess haben können und kaum wieder zu korrigieren sind. 

Als auf das Strafrecht spezialisierte Kanzlei, setzt sich die Kanzlei mit aller Konsequenz und mit bedingungslosem Engagement für Ihre Rechte ein. Dabei gehört es zum Selbstverständnis der Kanzlei, Ihnen auf Augenhöhe zu begegnen und individuell und sorgfältig auf Ihren Fall einzugehen. Nur so ist eine optimale Verteidigung möglich.

Wie: 

Am bestehen Sie rufen unverbindlich an und wir werden mit Ihnen weiteres Vorgehen besprechen. In aller Regel wird umgehend ein Termin für ein persönliches Gespräch vereinbart. Gerne können Sie aber auch eine Email schreiben oder das Kontaktformular verwenden. 

Wo: 

Persönliche Gespräche und Termine sind sowohl in der Kanzlei in München und Leipzig möglich, als auch außerhalb der Kanzlei bei Ihnen zu Hause oder an anderen öffentlichen Lokalitäten (Restaurant, Café, etc.) in Ihrer Nähe in und um München und Leipzig sowie Bundesweit. Für Termine außerhalb meiner Kanzlei werden grundsätzlich keine gesonderten Kosten (z.B. Anfahrtskosten) berechnet.   

Kosten:

Für das Erstgespräch werden grds. keine Kosten erhoben. Die Kosten einer Strafverteidigung belaufen sich in der Regel zwischen 500 € und 1.000 €. Die Kanzlei übernimmt sowohl Wahl- als auch Pflichtverteidigungen. Im Falle einer Wahlverteidigung wird das Honorar individuell auf Grundlage der Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG) ausgehandelt, wobei die Kanzlei hier auf Ihre Einkommenssituation Rücksicht nimmt. Liegen die Voraussetzungen einer Pflichtvereidigung vor (§§ 140 f. StPO), wird Herr RA Rebentrost sich als Ihr Pflichtverteidiger bestellen lassen. Für die Verteidigung entstehen dadurch für Sie zunächst keine Kosten. Die Abrechnung der Vergütung erfolgt dann ggü. der Staatskasse. Nur im Falle einer Verurteilung müssen Sie die Verfahrenskosten tragen.  

Sonstiges: 

Neben einer Vertretung in der Tatsacheninstanz ist die Kanzlei darüber hinaus auch strafrechtlichen Revisionsangelegenheiten spezialisiert.

 

Stichwörter 

Strafverteidiger München, Strafverteidiger Dachau; Strafverteidiger FFB; Strafverteidiger Leipzig; Strafverteidiger Halle 

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